Krypto in der Steuererklärung (Schweiz)
Stand: 6.11.2026
Kurz gesagt
In der Schweiz gehören Kryptowährungen zum Vermögen. Sie werden jedes Jahr in der Steuererklärung deklariert, mit dem Wert per 31. Dezember. Kursgewinne aus dem Privatvermögen sind grundsätzlich steuerfrei. Erträge wie Staking-Belohnungen, Airdrops oder Mining gelten als Einkommen. Massgebend ist die Praxis Ihres Wohnkantons.
So funktioniert es
Keine Steuerberatung. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information. Die Kantone wenden die Regeln teilweise unterschiedlich an. Verbindliche Auskunft gibt das Steueramt Ihres Wohnkantons.
Die Grundregeln für Privatpersonen
| Bereich | Regel | Bewertung |
|---|---|---|
| Vermögen | Der Bestand am 31. Dezember unterliegt der Vermögenssteuer | Steuerwert der ESTV-Kursliste, sonst Jahresendkurs der genutzten Handelsplattform |
| Kursgewinn | Gewinne beim Verkauf oder Tausch sind grundsätzlich steuerfrei, Verluste nicht abziehbar | Keine Deklaration des Gewinns |
| Erträge | Staking-Belohnungen, Airdrops und Mining sind steuerbares Einkommen | Wert in Franken am Tag des Zuflusses |
| Gewerbsmässiger Handel | Gewinne sind als Einkommen steuerbar, Verluste abziehbar, dazu AHV-Beiträge | Beurteilung im Einzelfall |
Wo Kryptowährungen hingehören. Bestände kommen ins Wertschriften- und Guthabenverzeichnis: Bezeichnung, Anzahl und Steuerwert per 31. Dezember. Das gilt für Coins auf einer Handelsplattform ebenso wie für Coins in der eigenen Wallet. Erträge wie Staking-Belohnungen werden im selben Verzeichnis pro Währung aufgeführt, zusammengezählt für das ganze Jahr.
Der Steuerwert. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht nach Jahresende Steuerwerte für die verbreitetsten Kryptowährungen in ihrer Kursliste. Fehlt eine Währung dort, gilt der Jahresendkurs der Handelsplattform, über die gekauft und verkauft wurde. Ist auch dieser nicht ermittelbar, gilt der ursprüngliche Kaufpreis in Franken.
Unterlagen für das Steuerjahr
- Bestand pro Coin per 31. Dezember, auf allen Plattformen und in allen Wallets
- Kontoauszüge der Plattformen per 31. Dezember
- Liste der eigenen Wallet-Adressen
- Kaufbelege mit Datum, Menge und Preis
- Erträge aus Staking und Airdrops mit Datum und Wert in Franken am Tag des Zuflusses
Vertiefung
Keine Finanzberatung. Allgemeine Information ohne Gewähr. Krypto-Assets können bis zum Totalverlust an Wert verlieren.
